Wir haben Kenntnis davon, dass zahlreiche unserer Aussteller aufgefordert wurden, für einen "Expo-Guide" Firmendaten abzugleichen und in einem beigefühgten Auftragsformular zu vervollständigen oder zu ergänzen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualiesierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um den Ausstellern eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen.
*Bitte beachten Sie:*
Wenn Sie der Aufforderung von "Expo-Guide"
nachkommen schließen Sie mit der Expo-Guide einen drei Jahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährlich
Kosten in Höhe von € 1.181,00.
Die HMT Hohenstein Messe-Team GmbH, Sindelfingen stellt hiermit ausdrücklich klar, dass sie in *keinerlei* Geschäfts- oder Vertragsbeziehung zu Expo-Guide stehen. Expo-Guide wurde weder ermächtigt noch in sondstiger Form veranlasst, an unsere Austeller heranzutreten, um Daten für ein Austellerverzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzellfall eine solche Aktualisierung erforderlich ist, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an uns wenden.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo-Guide unterzeichnet und auf diese Wiese einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Darüber hinaus sollten Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft auszuschließen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007, Az.9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber
ergibt. Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Zahlungspfliecht zu überprüfen
.









